Antrag auf Festsetzung einer Verordnung § 69 GewO (E2E)
Antrag auf Festsetzung einer Verordnung § 69 GewO (E2E)
Hinweise zur Antragstellung mit BundId
- Daten aus der BundId werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BundId
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BundId ist möglich
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich