Auskunft aus dem Altlastenkataster
Zur Beurteilung eines Grundstückes können Sie bei berechtigtem Interesse Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten. Dazu gehören Auskünfte über:
- Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte < li > Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, z. B.ehemalige Müllplätze < li > Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung < li > Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht < li > Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen < li > Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.< br /> Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich