Bescheid-Widerspruch
Hier können Sie rechtswirksam einen Widerspruch gegen einen Bescheid Ihrer Kommune einlegen.
Der Transport Ihrer Daten erfolgt dabei vollkommen sicher.
Die Antwort Ihrer Kommune erhalten Sie einfach im Postkorb Ihres Bürgerkontos.
Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie nur ein Bürgerkonto mit Ausweis.
Sie haben noch kein entsprechendes Bürgerkonto? Zur Registrierung und weiterführenden Informationen gelangen Sie hier.
Dieser Dienst erfüllt die Vorgaben nach § 3a Abs. 2 Satz 4 VwVfG, Art. 3a Abs. 2 Satz 4 BayVwVfG für die rechtswirksame Einlegung eines Widerspruchs.
Bitte beachten Sie: Eine rechtswirksame Einlegung eines Widerspruchs per (einfacher) E-Mail ist nicht möglich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich