Erstattung von Schulwegkosten
Über dieses Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten für eine:n minderjährige:n Schüler:in oder als volljährige:r Schüler:in für sich selbst beantragen.
Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen).
Anspruch auf Beförderung haben Schüler:innen in den folgenden Fällen:
- Jahrgangsstufe 1-4: Der Schulweg ist länger als 2 km.
- Jahrgangsstufe 5-10: Der Schulweg ist länger als 3 km.
- Schüler:in ist aufgrund einer Behinderung/Erkrankung auf die Beförderung angewiesen.
- Die Länge des Schulwegs ist akzeptabel, der Weg ist jedoch besonders gefährlich oder beschwerlich (z. B. entlang einer Landstraße ohne Gehwege).
Weitere Ausnahmefälle werden in der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) §2 Abs. 3 bzw. Abs. 4 aufgelistet.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bestätigung der Schule über den regelmäßigen Schulbesuch
- Kopie Fahrkarten
- Kopie BahnCard (falls verwendet)
- Bei langfristiger Behinderung/Erkrankung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest
- Bei Ausnahmefall: Nachweis zu Ausnahmefall nach Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) §2 Abs. 3 bzw. Abs. 4
- Bei Nutzung von privatem Kfz: Nachweis über die Notwendigkeit der Beförderung mit einem privaten Kfz
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.
- Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich neu zu stellen.
- Schüler:innen ab der Jahrgangsstufe 11 haben keinen Anspruch auf Beförderung, können jedoch eine Erstattung der Schulwegkosten beantragen, die eine Eigenbeteiligung von 490 Euro übersteigen (pro Familie und Schuljahr).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich