Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Verwenden (abbrennen) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (gem. § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Verwenden (abbrennen) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (gem. § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
Hinweise zur Antragstellung mit BundId
- Daten aus der BundId werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BundId
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BundId ist möglich
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich