FairTicket mit Ende zu Ende Prozess
Mit diesem Onlineformular können Sie ein FairTicket beantragen.
Allgemeine Informationen zum FairTicket:
Ziel des FairTickets ist es, die soziale und kulturelle Teilhabe finanzschwacher BürgerInnen zu fördern sowie vergünstigte Angebote zu schaffen. Eine aktuelle Übersicht an vergünstigten Angeboten finden Sie unter folgendem Link.
Das FairTicket ist immer für das laufende Kalenderjahr gültig und muss jährlich neu beantragt werden. Rentnerinnen und Rentnern müssen das FairTicket nur alle drei Jahre neu beantragen, soweit sich an den Einkommensverhältnissen nichts geändert hat.
Das FairTicket ist nicht übertragbar. Es enthält Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum/Gültigkeit und eine QR-Code-Verlinkung zur Webseite mit allen Vergünstigungen. Bei Wegzug muss das FairTicket zurückgegeben werden. Bei missbräuchlicher Nutzung kann das FairTicket entzogen werden.
Das FairTicket ist eine freiwillige Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht. Die Hilfen durch das FairTicket sind nachrangig zu allen gesetzlich verankerten Hilfen oder sonstigen Leistungen anderer Aufgabenträger, insbesondere Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets nach den Sozialgesetzbüchern, dem Bundeskindergeldgesetz und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger ab sechs Jahren mit Hauptwohnsitz in Dulchingen, die einer der folgenden Leistungen erhalten:
- Bürgergeld (SGB II)
- Grundsicherung (SGB XII)
- Leistungen aus dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag
- Leistungen aus dem Asylbewerbergesetz
- BAFÖG