Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG) / Anzeige einer öffentl. Veranstaltung (Art. 19 Abs. 1 LStVG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) in Kombination mit einer Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (nach Art. 19 Abs. 1 (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)) bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung beantragt werden (nach Art. 19 Abs. 3 (LStVG).


Der Kostenschuldner erhält eine Rechnung. Bitte nicht vorab überweisen.

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