Grabmal genehmigen
Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen auf oder unter der Graboberfläche dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Friedhofsverwaltung errichtet, angebracht, verändert oder versetzt werden. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen und kann mit diesem Online Formular gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich