Parkerleichterung

Mit diesem Online-Formular kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte beantragt werden:

  • Erstmalige Ausstellung des Parkausweises
  • Neuausstellung wegen Verlust des Parkausweises
  • Wiederausstellung nach Ablauf der Gültigkeit des alten Parkausweises

Der Parkausweis berechtigt zur Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätze. Der Ausweis muss bei Benutzung eines Behindertenparkplatzes von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden (z. B. auf dem Armaturenbrett).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (mit Eintrag der Merkzeichen „aG“ oder „Bl“)
  • Alternativ zum Schwerbehindertenausweis: Kopie einer Bescheinigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
  • Rentenbescheid (optional)
  • Sonstige Bescheinigungen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Weitere Hinweise:

  • Für die Erstellung des Parkausweises wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.
  • Behindertenparkausweise und zugehörige Ausnahmegenehmigung sind höchstens 5 Jahre gültig, auch wenn der Schwerbehindertenausweis für einen längeren Zeitraum oder unbefristet ausgestellt wurde. Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich