Tierquälerei
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art nach entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Wer ein Tier quält und ihm damit Schmerzen, Leiden und/oder damit den Tod des Tieres herbei führt, wird strafrechtlich verfolgt.
Mit diesem Online-Formular können Sie beobachtete Verstöße melden.Bei einem begründeten Verdacht erstatten Sie bitte Strafanzeige bei der Polizei.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich