Tierquälerei

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art nach entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Wer ein Tier quält und ihm damit Schmerzen, Leiden und/oder damit den Tod des Tieres herbei führt, wird strafrechtlich verfolgt.

Mit diesem Online-Formular können Sie beobachtete Verstöße melden.Bei einem begründeten Verdacht erstatten Sie bitte Strafanzeige bei der Polizei.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich